Zusätzliche Hinweise zu Zahlungen für Dienstleistungen außerhalb des Wohnbereichs

Diese Korrespondenz liefert Klarstellungen an die Abteilung für Entwicklungsdienstleistungen (Abteilung) 7. Mai 2020, Anleitung in Bezug auf die Verrechnung der Erstattung von nicht für Wohnzwecke bestimmten Leistungen während des Ausnahmezustands aufgrund von COVID-19 mit anderen erhaltenen COVID-19-Hilfsgeldern.

Den vollständigen Hinweis finden Sie hier: Zusätzliche Hinweise zu Zahlungen für nicht für Wohnzwecke vorgesehene Dienstleistungen im Ausnahmezustand 6-18-20