Programm zur Teilnahme an Familienkosten

Am 1. Januar 2005 trat das Family Cost Participation Program (FCPP) in Kraft. Dieses Programm gilt für Familien von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, die kein Medi-Cal haben und eine Erholungs- und Kindertagesstätte erhalten. Die Familie muss die Verantwortung für den Kauf dieser Dienste teilen.

  1. Die Familien, die die folgenden Bedingungen erfüllen, werden für die Teilnahme am FCPP identifiziert:
    1. Der Kunde ist zwischen 0-17 Jahre alt.
    2. Kunde wohnt zu Hause.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt für Medi-Cal.
    4. Das Familieneinkommen liegt bei oder über 400% der Bundesrichtlinien zur Armutsgrenze, basierend auf der Familiengröße.

Wenn Sie mehr als ein minderjähriges Kind haben, das vom regionalen Zentrum betreut wird und von FCPP betroffen ist, erhält Ihre Familie für jedes Kind eine Ermäßigung.

Nachdem Ihr Prozentsatz der Kostenbeteiligung ermittelt wurde (auf einer gleitenden Skala, die auf Ihrem Familieneinkommen basiert), wird das regionale Zentrum mit dem Diensteanbieter Vereinbarungen über den Teil der Dienstleistungen treffen, für den das regionale Zentrum gemäß der staatlichen Formel verantwortlich ist.

Wenn die erforderlichen Informationen nicht bereitgestellt werden, setzt das Regionalzentrum die Kostenbeteiligung auf den Höchstbetrag fest, bis die entsprechenden Unterlagen vorliegen. (Wohlfahrts- und Institutionenkodex, Abschnitt 4783 (g) (4)). Einkommensnachweise

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